Dienstleistungen - Firma Gralapp_SF

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Dienstleistungen


1. Art der angebotenen Dienstleistungen:
                           
► Durchführung aller nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten (nicht hoheitlich sind die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten)   
    
- Messung und Beratung nach 1.BImSchV
- Überprüfung und Kehrung von Schornsteinen und Abgasleitungen
- Abgaswegüberprüfungen nach Kehr- und Überprüfungsordnung     
    
Sollten Sie einen Schornstein,  Ofen, Kamin oder Heizkessel neu errichtet, ausgetauscht oder wieder in  Betrieb genommen haben, wenden Sie sich bitte zur „Abnahme“ an Ihren  zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
In der Regel zieht dies auch die Erstellung eines neuen Feuerstättenbescheides nach sich.
                
► Beratung
    
- richtiges Heizen
- feuerungstechnische Fragen
- Schimmel / richtiges Lüftungsverhalten
- Energieeinsparung
        
► Heizungscheck (Inspektion von Heizungsanlagen nach DIN 15378)
                              
► Nachweise ausreichender Verbrennungsluft
                
- Luftergiebigkeitsmessung
- 4-Pa- / 8-Pa-Messung nach DVGW-Arbeitsblatt G 625 bzw. DIN 1946-6 Beiblatt 3
    
► Planung, Einbau und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in  Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung
              
        
2. Das von mir hauptsächlich bearbeitete Gebiet umfasst:
        
Leipzig:
                         
► Paunsdorf
                            
► Heiterblick
                            
► Sellerhausen-Stünz
                            
► Mölkau
              
        
Borsdorf
               

Bitte beachten Sie, dass die  Ausführung von Arbeiten in anderen als den oben genannten Orten in der  Regel weitere Anfahrtswege und somit auch höhere Kosten verursachen.
                
Wenn Sie mich mit der Ausführung  der unter 1. genannten Arbeiten beauftragen wollen, bitte ich Sie,  Kontakt mit mir aufzunehmen. Meine Kontaktdaten finden Sie unter auf der  Startseite.
Halten Sie bitte Ihren aktuellen Feuerstättenbescheid bereit.
        
                
    
Erläuterung hoheitliche / nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten
            
Gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) werden Schornsteinfegerarbeiten in hoheitliche und nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten unterschieden.
        
Hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten dürfen ausschließlich vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bis 2012 Bezirksschornsteinfegermeister) ausgeführt werden.
        
hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten sind:
        
   
- die Durchführung der Feuerstättenschau
- die Erstellung des Feuerstättenbescheides
- die Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit gemäß Sächsischer Bauordnung (SächsBO) § 81 Abs. 3
    
- Führung des Kehrbuches
- Kontrolle der auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
- Ersatzvornahme nicht fristgemäß ausgeführter Schornsteinfegerarbeiten
- anlassbezogene Überprüfungen
    
        
        
Alle anderen  Schornsteinfegerarbeiten sind nicht hoheitlich. Mit der Ausführung aller  nicht hoheitlichen Tätigkeiten kann ein in die Handwerksrolle  eingetragener Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragt werden.
        

Schornsteinfegermeister Dipl.-Ing. (FH) Marco Gralapp
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