Mit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) am 29. November 2008 wurde auch einiges bezüglich der Vergabe der Kehrbezirke geändert. So werden die Kehrbezirke nun für die nächsten sieben Jahre vergeben. Kurz vor Ende der sieben Jahre schreibt die zuständige Behörde den Kehrbezirk neu aus. Im Zuge des Bewerbungsverfahrens müssen die Bewerber ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nachweisen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bestellt die zuständige Behörde denjenigen Bewerber als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf den ausgeschriebenen Kehrbezirk, der ihr für die Ausübung der hoheitlichen Pflichten als am geeignetsten erscheint. (Kapitel 2 SchfHwG)
Seit Januar 2015 bin ich für den Kehrbezirk 14 7 13-04 Leipzig (bis 2014 Kehrbezirk von bBSF Stefan Gralapp) bestellter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF).