Bezirk - Firma Gralapp_SF

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Kehrbezirk
        
    
Mit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG)  am 29. November 2008 wurde auch einiges bezüglich der Vergabe der  Kehrbezirke geändert. So werden die Kehrbezirke nun für die nächsten sieben Jahre vergeben. Kurz vor Ende der sieben Jahre schreibt die  zuständige Behörde den Kehrbezirk neu aus. Im Zuge des  Bewerbungsverfahrens müssen die Bewerber ihre Eignung, Befähigung und  fachliche Leistung nachweisen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens  bestellt die zuständige Behörde denjenigen Bewerber als bevollmächtigten  Bezirksschornsteinfeger auf den ausgeschriebenen Kehrbezirk, der ihr  für die Ausübung der hoheitlichen Pflichten als am geeignetsten  erscheint.            (Kapitel 2 SchfHwG)                   


Seit Januar 2015 bin ich für den Kehrbezirk 14 7 13-04 Leipzig (bis 2014 Kehrbezirk von bBSF Stefan Gralapp) bestellter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF).
          
Der Kehrbezirk umfasst:
        
In Leipzig Teile von:
        
Heiterblick
Paunsdorf
Sellerhausen-Stünz
Mölkau
        
Borsdorf

        
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Dipl.-Ing. (FH) Marco Gralapp
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