- Kontrolle der auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
- Ersatzvornahme nicht fristgemäß ausgeführter Schornsteinfegerarbeiten
- anlassbezogene Überprüfungen
Alle anderen Schornsteinfegerarbeiten sind nicht hoheitlich. Mit der Ausführung aller nicht hoheitlichen Tätigkeiten kann ein in die Handwerksrolle eingetragener Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragt werden.
Für die nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten gelten seit 01.01.2013 keine Gebühren mehr. Es sind Preise zu vereinbaren.
Den für Ihr Grundstück zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie HIER.