Kehrhäufigkeit - Firma Gralapp_SF
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Abgasanlagen
Sollten Sie Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe aufgrund
der aktuellen Situation häufiger als bisher betreiben, prüfen
Sie bitte anhand Ihres aktuellen Feuerstättenbescheides ob die
tatsächliche mit der angegebenen Nutzungshäufigkeit übereinstimmt
(Tabelle unter Begründung I.). Sollte die Anlage häufiger als im
Feuerstättenbescheid vermerkt betrieben werden, muss der Schornstein
gegebenenfalls häufiger gekehrt werden (KÜO Anlage 1 (zu § 1 Absatz 4)
Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen)).
Mit zunehmenden Rußanhaftungen steigt die Gefahr eines
Rußbrandes im Schornstein.
Die regelmäßige Kehrung des Schornsteins in Abhängigkeit von
der Nutzungshäufigkeit trägt zur Aufrechterhaltung der
Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Anlage bei.
Bitte informieren Sie im Fall einer häufigeren Nutzung der
Feuerungsanlage umgehend Ihren bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger (schriftlich oder elektronisch).
Dieser prüft dann, ob eine Erhöhung der Kehrhäufigkeit
notwendig ist.
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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Dipl.-Ing. (FH) Marco Gralapp
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