Info DSGVO - Firma Gralapp_SF

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Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO für natürliche Personen, die unter
den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen


Sehr geehrte Kunden,

ich möchte ich Sie gerne als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informieren
und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden
Rechte erläutern.


1. Verantwortlicher

„Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO für die Datenverarbeitung ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Marco Gralapp
Hermelinplatz 4
04329 Leipzig
Telefon: 0341 -69708855 FAX: 0341 -24057996
E-Mail: bezirk@sfmgralapp.de

Datenschutzbeauftragter

Ich habe für meine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger einen Datenschutzbeauftragten
benannt. Sie erreichen ihn unter der Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“ unter der
folgender Anschrift:

Schornsteinfegerinnung Sachsen
Datenschutzbeauftragter Mario Lindemann
Pirnaer Landstraße 40
01237 Dresden.

Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse
Datenschutzbeauftragter@schornsteinfeger-sachsen.de kontaktieren.


2. Welche Datenkategorien werden von Ihnen erhoben und verarbeitet?

Personenstammdaten
Adressdaten
Kontakt – und Kommunikationsdaten
Leistungs- und Abrechnungsdaten
Zahlungsdaten
Technische Daten und Gebäudedaten

Soweit mir die vorgenannten personenbezogenen Daten – vgl. § 19 Abs.1 Satz 2 SchfHwG nicht bereits
aufgrund meiner Tätigkeit bekannt sind, entnehme ich diese den ausgefüllten Formblättern nach
§ 4 SchfHwG oder erhebe sie direkt bei Ihnen oder anderen öffentlichen/nicht-öffentlichen Stellen
(z. B. Amtsgericht oder Voreigentümer) bzw. bekomme diese Daten von den vorgenannten Stellen
offengelegt. Soweit dies im Einzelfall gesetzlich erforderlich sein sollte, werde ich Sie gesondert über die
Quelle der personenbezogenen Daten informieren und ob es sich um eine öffentlich zugängliche Quelle
handelt.


3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der
DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.

Im Rahmen meiner hoheitlichen Tätigkeiten müssen Sie mir diejenigen personenbezogenen Daten
zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind
Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m.

§§ 13 ff. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), insbesondere § 19 SchfHwG
§ 15 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
§ 3 i. V. m. § 6 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
§ 26 b der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
§ 17 der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben
über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen
(Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)
§§ 42, 82 Abs. 2 Satz 3 ff. Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. V. m. der Sächsischen Feuerungsverordnung
(SächsFeuVO)
Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 3 e) bb) des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
(Einigungsvertrag) i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)

Die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufnahme, Durchführung,
Aufrechterhaltung und Beendigung der sich aus dem SchfHwG und den weiteren aus Bundes- und Landesrecht
ergebenden gesetzlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Zu diesen hoheitlichen
Tätigkeiten gehören neben Kehr-, Mess-, Überprüfungs- und Kennzeichnungsaufgaben insbesondere auch die
Führung des Kehrbuchs, die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass eines Feuerstättenbescheides und
die Geltendmachung von Kosten sowie die weiteren hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegers, die sich aus der KÜO, der 1.BImSchV, der EnEV und der EnVKV ergeben.

Wenn ich nach der Sächsischen Bauordnung die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen
von Feuerstätten oder die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von
Verbrennungsgasen aus Verbrennungsmotoren oder Blockheizkraftwerken zu bescheinigen habe, erfolgt die
Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.

Soweit ich nach dem Einigungsvertrag die Funktionsfähigkeit gewerblicher und privater Be- und
Entlüftungsanlagen, die vor dem am 29.09.1990 in Kraft getretenen Einigungsvertrag erbaut wurden
(Altanlagen), zu überprüfen habe,  erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten
auch zu diesem Zweck.

Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen
Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert.

Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist, der ich unterliege – z. B. nach der Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung
auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO.

Soweit Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m.
Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort
genannten Zwecken.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie mir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses
Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Forderungen des
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers verarbeitet.


4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

Ich lege Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erfolgt, der ich unterliege. Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören insbesondere

Steuerberater
Zahlungsdienstleister
Postdienstleister

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

Zuständige Behörden nach dem Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-
Handwerksgesetz und dem Schornsteinfegergesetz im Freistaat Sachsen (SächsSchfHwGZuG)
Softwareanbieter
Auditoren und
• der nach § 11 SchfHwG bestellte Vertreter im Amt: bBSF Thomas Zeller, Engelsdorfer Straße 328,
04319 Leipzig

Die von Ihnen erhobenen Daten werden keinesfalls an Unternehmen übermittelt, deren
Unternehmenszweck die Auswertung und Analyse von Kundendatensätzen ist.


5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung
zu (Art. 16 DS-GVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls
ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfe ich, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO zur Wahrnehmung
einer  Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung
öffentlicher Gewalt   erfolgt, die mir übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen,
die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung
widersprechen, verarbeite ich Ihre  personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen
Zwecken, es sei denn, ich kann zwingende  schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen,
die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO

Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m. Art. 7
DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht
berührt.


8. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Sächsischen
Datenschutzbeauftragten wenden. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:

Sächsische Datenschutzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstr. 5
01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax: 0351/85471 109

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden umgehend von mir gelöscht, sobald sie für die oben genannten
Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat nach § 19 SchfHwG
ein Kehrbuch sowie die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen einschließlich der
eingereichten Formblätter bis zum Ablauf von sieben Jahren ab der letzten Eintragung aufzubewahren,
sofern nicht andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Diese Frist beginnt mit
dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Wenn das Kehrbuch
an einen Nachfolger im Amt übergeben wird, werden alle durch die hoheitliche Tätigkeit erlangten Daten
unverzüglich gelöscht, es sei denn, dass andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung
vorschreiben. Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die
auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der
Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der
Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i. V. m. dem SchfHwG und dem
einschlägigen Landesrecht vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.


10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.





Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Dipl.-Ing. (FH) Marco Gralapp
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