Das Kennziffernblatt dient der Abstimmung zwischen dem installierenden Unternehmen und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBS) in der Planungsphase einer Feuerungsanlage. Im Kennziffernblatt trägt der Installateur Daten zur Feuerungsanlage (Feuerstätte und Abgasanlage) ein und übermittelt diese in der Regel vor Beginn der Baumaßnahmen an den zuständigen bBS.
Das Kennziffernblatt kann beim zuständigen bBS angefordert werden. Hat der bBS im Vorfeld Kenntnis über die Art der Feuerstätte, der Verbrennungsluftversorgung und der Abgasführung, kann er ggf. Hinweise zur Ausführung auf dem Kennziffernblatt vermerken.
Alternativ kann ein leeres Kennziffernblatt hier heruntergeladen werden.
Dem Kennziffernblatt sind notwendige Unterlagen, wie der rechnerische Nachweis zur Abgasanlage nach DIN EN 13384 oder (bei Systemzertifizierung) die Herstellerangaben zu maximal zulässigen Längen der Abgasanlage und Mindestschachtquerschnitten, beizufügen.
Das Kennziffernblatt ersetzt nicht die Fertigmeldung der Anlage und Anmeldung für die Prüfung der Tauglichkeit und/oder sicheren Benutzbarkeit gemäß Sächsischer Bauordnung § 82 (3).